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Tierbetreuung ist jetzt Steuerlich absetzbar ! ! !

Montag, 30. Mai 2011

Vom Finanzgericht Münster wurde offiziell bestätigt, dass eine kostenpflichtige Tierbetreuung, die für Haustiere während der Urlaubszeit in Anspruch genommen wurde von der Steuer absetzbar ist.
Sowohl Anfahrt als auch verrichtete Leistung können als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend gemacht werden, hat das Finanzgericht entschieden.
Tiere werden nach dem BGB- Bürgerliches Gesetzbuch, als „Sache“ behandelt. Deshalb müssen auch „Arbeiten“ die an ihnen verrichtet werden steuerlich absetzbar sein. Kein Haustierbesitzer würde sein geliebtes Haustier, nüchtern als „Sache“ betrachten. Dennoch, angesichts der neuen Verordnung kann man über diese trockene Bezeichnung hinweg schauen, denn Tierbetreuungskosten sind teilweise hoch. Rechnet man diese noch zum wohlverdienten Urlaub hinzu, entsteht schon eine beachtliche Summe. Mit der neuen Verordnung besteht die Möglichkeit ein paar Euros zu sparen, vorausgesetzt man vergisst nicht die Ausgaben beim Lohnsteuer- Jahresausgleich geltend zu machen.

Quelle:   www.vivatier.com



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