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Tierbetreuung ist jetzt Steuerlich absetzbar ! ! !
Montag, 30.
Mai 2011
Vom Finanzgericht Münster wurde offiziell
bestätigt, dass eine kostenpflichtige Tierbetreuung, die für Haustiere während
der Urlaubszeit in Anspruch genommen wurde von der Steuer absetzbar ist. Sowohl Anfahrt als auch verrichtete Leistung
können als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend gemacht werden, hat das
Finanzgericht entschieden. Tiere werden nach dem BGB- Bürgerliches Gesetzbuch,
als „Sache“ behandelt. Deshalb müssen auch „Arbeiten“ die an ihnen verrichtet
werden steuerlich absetzbar sein. Kein Haustierbesitzer würde sein geliebtes
Haustier, nüchtern als „Sache“ betrachten. Dennoch, angesichts der neuen
Verordnung kann man über diese trockene Bezeichnung hinweg schauen, denn
Tierbetreuungskosten sind teilweise hoch. Rechnet man diese noch zum
wohlverdienten Urlaub hinzu, entsteht schon eine beachtliche Summe. Mit der
neuen Verordnung besteht die Möglichkeit ein paar Euros zu sparen,
vorausgesetzt man vergisst nicht die Ausgaben beim Lohnsteuer- Jahresausgleich
geltend zu machen.